Block B: Ihr Weg zur Ergänzungskraft (Dauer: mind. 12 Monate)

Die Module 3 und 4 sind für Teilnehmende geeignet, die bereits Praxiserfahrung in der Arbeit mit Kindern haben. Die Inhalte bestärken Sie dabei, zunächst als Ergänzungskraft in der Mini-Kita und später als reguläre Ergänzungskraft in den bayerischen Kindertageseinrichtungen den pädagogischen Alltag verantwortungsvoll mitzugestalten. Das Wissen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird vertieft und man erarbeitet sich die Kompetenzen, um in schwierigen Situationen professionell zu reagieren. Zudem trainieren Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit mit Eltern und im Team. Als Ergänzungskraft sind Sie eine der wichtigen Säulen im Kita-Team und gestalten den pädagogischen Alltag mit. Ab Beginn von Block B ist eine Tätigkeit in einer Kita, in der Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.

Interessant für Träger: Im Kita-Bereich kann auch eine Anrechnung im Anstellungsschlüssel mit Beginn der Weiterbildung erfolgen.

 

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3

  • Erfolgreicher Abschluss von Modul 2

    oder

  • eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben

    oder

  • ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).


Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
  • sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).

    Hinweis: Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4

  • Erfolgreicher Abschluss von Modul 3

    Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung oder Großtagespflege bzw. offener oder kooperativer Ganztag in Bayern (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher

  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung

  • (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).

  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben)