Block C: Ihr Aufstieg zur pädagogischen Fachkraft (Dauer: mind. 15 Monate)

Für alle, die weiterkommen wollen und viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern in einer Kindertageseinrichtung mitbringen. Als Fachkraft sind Sie verantwortlich für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Gruppe, gestalten die pädagogische Arbeit in der Einrichtung eigenverantwortlich und aktiv mit. Darauf aufbauend bieten sich Entwicklungsmöglichkeiten zur Einrichtungsleitung bzw. deren Stellvertretung. In der Qualifizierung erwerben Sie fundiertes Wissen, vertiefte praktische Kompetenzen und eine klare Professionalität, damit Sie gut für ihre verantwortliche Rolle vorbereitet sind.

Interessant für Träger: Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft in den Anstellungsschlüssel möglich.

Hinweis: Während Modul 5 besteht kein Anspruch auf Meister-Bonus.

 

Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5

In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder

  1. Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder
  2. als Quereinsteigende direkt in Modul 5 einsteigen. Je nach Einstieg gelten folgende verbindliche Zugangsvoraussetzungen:

    Einstieg über Block B, Modul 4
    • Erfolgreicher Abschluss von Modul 4
    • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
    • Nachweis über einen Mittelschulabschluss oder höher
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, Personalzustimmung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung.

    Hinweis: Die Anstellungszeit während Block B wird nur dann angerechnet, wenn eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ist.

    Die Tätigkeit in einer Großtagespflege (GTP) oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 4 erfolgt sein. Das heißt, die Praxiserfahrung in der GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag während der Qualifizierung in Block B wird nicht angerechnet.
    • Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
    • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.

    Einstieg über Quereinstieg in Modul 5:
    • Nachweis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder eines einschlägigen Studiums (z.B. inländisches Grundschullehramt)
    • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
    • Nachweis über Mittelschulabschluss oder höher
    • Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft (mit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Abs. 2 AVBayKiBiG oder zwei Jahre Tätigkeit in einer staatlich geförderten GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern
    • Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
    • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.