Arbeitsplatz Kita

Eine berufliche Perspektive mit Zukunft

Ihr Weg zum Erfolg

Informieren Sie sich über die verschiedenen Module des neuen Gesamtkonzepts und finden Sie Ihren Weg in die Kindertagesbetreuung in Bayern.

Insgesamt gibt es fünf Module, die in drei Blöcke unterteilt sind. Nach Abschluss eines jeden Blocks erwerben Sie eine Qualifikation, die Sie einen Schritt weiterbringt und in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag anerkannt ist. Während der Weiterbildung können Sie parallel bereits in einer Kita oder im schulischen Ganztag arbeiten und das neue Wissen gleich in der Praxis anwenden.

Für Träger und Einrichtungen ist das ein riesiger Vorteil: Denn schon während der Qualifizierung können die neuen Kräfte das Team unterstützen und sich zu einer echten Bereicherung für die Kita entwickeln.

Viele Bedarfe – eine Qualifizierung

Ein Fahrplan mit vielfältigen Reiserouten

Block A: Ihr Einstieg in die Kita
(Dauer: mind. 6 Monate)

Sie haben bisher nur wenig Erfahrung mit der Arbeit in Kitas gesammelt? Dann ist der Einstieg in Block A genau richtig für Sie!

Als Assistenzkraft unterstützen Sie die Fach- und Ergänzungskräfte in der Kita im pädagogischen Alltag und können sich ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie sich Ihre berufliche Zukunft in der Kita vorstellen können. Die Module 1 und 2 begleiten Sie auf Ihrem individuellen Weg und bestärken Sie im Umgang mit Kindern, den Eltern und im Team.

Schon mit Beginn des Modul 2 können Sie als Assistenzkraft in einer Kita beginnen und entsprechend vergütet werden.

Block A dauert mindestens 6 Monate.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 1

  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1

Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 2

  • Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
  • Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
  • Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege erfolgreich absolviert haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft jedoch setzt entweder die Tagespflegeerlaubnis (s.o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus.)
Modul 1: Einstiegsmodul
Modul 1: Einstiegsmodul
(160 Unterrichtseinheiten, auch im Blockmodell möglich)

Information zu Block A Modul 1 (174,9 KB)

Modul 2: Assistenzkraft
Modul 2: Assistenzkraft
(40 Unterrichtseinheiten)

Information zu Block A Modul 2 (180,1 KB)

  • Nach jedem Modul gibt es Anschlussmöglichkeiten und Perspektiven der Weiterqualifizierung.
  • In jedem Modul ist, je nach Zugangsvoraussetzungen, ein Quereinstieg möglich.
  • Jedes Modul baut auf dem vorhergehenden auf und garantiert so einen kontinuierlichen Lernweg.

Block B: Nächste Etappe - Ihr Weg zur Ergänzungskraft
(Dauer: mindestens 12 Monate)

Für alle mit Praxiserfahrung in der Arbeit mit Kindern.

Modul 3 und 4 bestärken Sie dabei, zunächst als Ergänzungskraft in der Mini-Kita und später als reguläre Ergänzungskraft in den bayerischen Kindertageseinrichtungen den pädagogischen Alltag verantwortungsvoll mitzugestalten. Das Wissen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird vertieft und man erarbeitet sich die Kompetenzen, um in schwierigen Situationen professionell zu reagieren. Zudem trainieren Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit mit Eltern und im Team.

Als Ergänzungskraft sind Sie eine der wichtigen Säulen im Kita-Team und gestalten den pädagogischen Alltag mit.

Ab Beginn von Block B ist eine Tätigkeit in einer Kita, in der Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.

Interessant für Träger: Im Kita-Bereich kann auch eine Anrechnung im Anstellungsschlüssel mit Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3

In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die

  • das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
    oder
  • eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland)
    oder
  • eine Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegehelferIn abgeschlossen
    oder
  • erfolgreich die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“
    oder
  • ein abgeschlossenes (nicht-einschlägiges) Studium absolviert haben (im In- oder Ausland)

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kita, im schulischen Ganztag, der Tagespflege, Mittagsbetreuung, Schulvorbereitende Einrichtung, Individualbegleitung in einer Kita, Hort),
  • Mindestalter 21 Jahre,
  • sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).

Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4

In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.

Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Benötigte sonstige Nachweise:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • (bei ausländischen Teilnehmenden) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Zustimmung des Trägers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft möglich.

 

Modul 3: Ergänzungskraft in der Mini-Kita
Modul 3: Ergänzungskraft in der Mini-Kita
(120 Unterrichtseinheiten)

Information zu Block B Modul 3 (143,1 KB)

Modul 4: Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Modul 4: Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
(80 Unterrichtseinheiten)

Information zu Block B Modul 4 (140,1 KB)

Block C: Ihr Aufstieg zur pädagogischen Fachkraft (Dauer: mindestens 15 Monate)

Für alle, die weiterkommen wollen und viel Erfahrung mitbringen.

Als Fachkraft sind Sie verantwortlich für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Gruppe, gestalten die pädagogische Arbeit in der Einrichtung eigenverantwortlich und aktiv mit. Darauf aufbauend bieten sich Entwicklungsmöglichkeiten zur Einrichtungsleitung bzw. deren Stellvertretung.

Modul 5 ist das anspruchsvollste und längste Modul. Die Durchführung der insgesamt 300 Unterrichtseinheiten nimmt insgesamt rund 15 Monate in Anspruch. In der Qualifizierung erwerben Sie fundiertes Wissen, vertiefte praktische Kompetenzen und eine klare Professionalität, damit Sie gut für ihre verantwortliche Rolle vorbereitet sind.

Da in dem Modul von Anfang an eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme an Modul 5 das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (mindestens 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung unter qualifizierter Praxisanleitung.

Interessant für Träger: Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft in den Anstellungsschlüssel möglich.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5

In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges Studium (im In- oder Ausland) abgeschlossen haben. Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Mittelschulabschluss oder höher
  • einen Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
  • sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung

Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG: als genehmigte Ergänzungskraft und nach Abschluss der Zwischenprüfung bis zum erfolgreichen Abschluss als genehmigte Fachkraft.

Berufe, die laut Kita-Berufeliste zur Tätigkeit als Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung legitimieren, können mit dieser Qualifizierung berufsfeldspezifische Kenntnisse erwerben und profitieren vom Zertifikat.

Modul 5: Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
Modul 5: Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
(300 Unterrichtseinheiten)

Information zu Block C Modul 5 (419,4 KB)

Hier finden Sie im Überblick die Zulassungsvoraussetzungen für alle Module. Sie wurden vor kurzen aktualisiert und erweitert und bieten Ihnen einen guten Überblick, in welchem Modul Sie selbst einsteigen können. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Beratung für das passende Modul übernehmen die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, für deren Kurse Sie sich anmelden möchten.