Arbeitsplatz Kita
Eine berufliche Perspektive mit Zukunft
Ihr Weg zum Erfolg
Informieren Sie sich über die verschiedenen Module des neuen Gesamtkonzepts und finden Sie Ihren Weg in die Kindertagesbetreuung in Bayern.
Insgesamt gibt es fünf Module, die in drei Blöcke unterteilt sind. Nach Abschluss eines jeden Blocks erwerben Sie eine Qualifikation, die Sie einen Schritt weiterbringt und in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag anerkannt ist. Während der Weiterbildung können Sie parallel bereits in einer Kita oder im schulischen Ganztag arbeiten und das neue Wissen gleich in der Praxis anwenden.
Für Träger und Einrichtungen ist das ein riesiger Vorteil: Denn schon während der Qualifizierung können die neuen Kräfte das Team unterstützen und sich zu einer echten Bereicherung für die Kita entwickeln.
Viele Bedarfe – eine Qualifizierung
Ein Fahrplan mit vielfältigen Reiserouten
Block A: Ihr Einstieg in die Kita
(Dauer: mind. 6 Monate)
Sie haben bisher nur wenig Erfahrung mit der Arbeit in Kitas gesammelt? Dann ist der Einstieg in Block A genau richtig für Sie!
Als Assistenzkraft unterstützen Sie die Fach- und Ergänzungskräfte in der Kita im pädagogischen Alltag und können sich ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie sich Ihre berufliche Zukunft in der Kita vorstellen können. Die Module 1 und 2 begleiten Sie auf Ihrem individuellen Weg und bestärken Sie im Umgang mit Kindern, den Eltern und im Team.
Schon mit Beginn des Modul 2 können Sie als Assistenzkraft in einer Kita beginnen und entsprechend vergütet werden.
Block A dauert mindestens 6 Monate.
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 1
- deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 2
- Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2).
Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege in Bayern erfolgreich absolviert oder mindestens ein Jahr einer Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern (oder Fachakademie für Sozialpädagogik in Bayern) erfolgreich abgeschlossen haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden.
Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft jedoch setzt entweder die Tagespflegeerlaubnis (s.o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus. - Sprachniveau: B1
Modul 1: Einstiegsmodul
(160 Unterrichtseinheiten, auch im Blockmodell möglich)
Modul 2: Assistenzkraft
(40 Unterrichtseinheiten)
- Nach jedem Modul gibt es Anschlussmöglichkeiten und Perspektiven der Weiterqualifizierung.
- In jedem Modul ist, je nach Zugangsvoraussetzungen, ein Quereinstieg möglich.
- Jedes Modul baut auf dem vorhergehenden auf und garantiert so einen kontinuierlichen Lernweg.
Block B: Nächste Etappe - Ihr Weg zur Ergänzungskraft
(Dauer: mindestens 12 Monate)
Für alle mit Praxiserfahrung in der Arbeit mit Kindern.
Modul 3 und 4 bestärken Sie dabei, zunächst als Ergänzungskraft in der Mini-Kita und später als reguläre Ergänzungskraft in den bayerischen Kindertageseinrichtungen den pädagogischen Alltag verantwortungsvoll mitzugestalten. Das Wissen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird vertieft und man erarbeitet sich die Kompetenzen, um in schwierigen Situationen professionell zu reagieren. Zudem trainieren Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit mit Eltern und im Team.
Als Ergänzungskraft sind Sie eine der wichtigen Säulen im Kita-Team und gestalten den pädagogischen Alltag mit.
Ab Beginn von Block B ist eine Tätigkeit in einer Kita, in der Großtagespflege oder im schulischen Ganztag notwendig.
Interessant für Träger: Im Kita-Bereich kann auch eine Anrechnung im Anstellungsschlüssel mit Beginn der Weiterbildung erfolgen.
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder - eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder - ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
- sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung oder Großtagespflege bzw. offener oder kooperativer Ganztag in Bayern (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Modul 3: Ergänzungskraft in der Mini-Kita
(120 Unterrichtseinheiten)
Modul 4: Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
(80 Unterrichtseinheiten)
Block C: Ihr Aufstieg zur pädagogischen Fachkraft (Dauer: mindestens 15 Monate)
Für alle, die weiterkommen wollen und viel Erfahrung mitbringen.
Als Fachkraft sind Sie verantwortlich für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Gruppe, gestalten die pädagogische Arbeit in der Einrichtung eigenverantwortlich und aktiv mit. Darauf aufbauend bieten sich Entwicklungsmöglichkeiten zur Einrichtungsleitung bzw. deren Stellvertretung.
Modul 5 ist das anspruchsvollste und längste Modul. Die Durchführung der insgesamt 300 Unterrichtseinheiten nimmt insgesamt rund 15 Monate in Anspruch. In der Qualifizierung erwerben Sie fundiertes Wissen, vertiefte praktische Kompetenzen und eine klare Professionalität, damit Sie gut für ihre verantwortliche Rolle vorbereitet sind.
Da in dem Modul von Anfang an eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme an Modul 5 das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (mindestens 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung unter qualifizierter Praxisanleitung.
Interessant für Träger: Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft in den Anstellungsschlüssel möglich.
Hinweis: Während Modul 5 besteht kein Anspruch auf Meister-Bonus.
Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5
In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder 1. Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder 2. als Quereinsteigende direkt in Modul 5 einsteigen. Je nach Einstieg gelten folgende verbindliche Zugangsvoraussetzungen:
Einstieg über Block B, Modul 4:
- Erfolgreicher Abschluss von Modul 4
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Nachweis über einen Mittelschulabschluss oder höher
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, Personalzustimmung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung.
→ Hinweis: Die Anstellungszeit während Block B wird nur dann angerechnet, wenn eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ist.
→ Die Tätigkeit in einer Großtagespflege (GTP) oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 4 erfolgt sein. Das heißt, die Praxiserfahrung in der GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag während der Qualifizierung in Block B wird nicht angerechnet.
- Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens
50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.
Einstieg über Quereinstieg in Modul 5:
- Nachweis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder eines einschlägigen Studiums (z.B. inländisches Grundschullehramt)
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Nachweis über Mittelschulabschluss oder höher
- Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft (mit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Abs. 2 AVBayKiBiG oder zwei Jahre Tätigkeit in einer staatlich geförderten GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern
- Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens
50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.